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CO2 - Kostenrechner des Bundesministeriums
Seit dem 1.1.2023 gelten neue Regeln für die Umlagefähigkeit der CO2-Kosten auf Mieter.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat dazu jetzt ein Rechentool zur Berechnung und Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter freigeschaltet. Das Tool soll Vermieter sowie Mieter, die einen eigenen Gas- oder Wärmeversorgungsvertrag haben, bei der Umsetzung der neuen Vorschriften unterstützen.
Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – CO2KostAufG
Vermieter sind seit 2023 verpflichtet, sich an den CO2-Kosten der Mieter zu beteiligen
Am 10.11.2022 hat der Bundestag das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) beschlossen. Damit möchte die Bundesregierung Vermieter an den seit 2021 nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) erhobenen CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe beteiligen. Das Gesetz ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.
Aufteilung der CO2-Kosten erfolgt nach Stufenmodell
Die Aufteilung der Kohlendioxidkosten erfolgt nach einem Stufenmodell und ist auf Abrechnungszeiträume anzuwenden, die ab 01.01.2023 beginnen. Mit dem Stufenmodell werden anhand der spezifischen CO2-Emissionen eines vermieteten Gebäudes die nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) entstehenden CO2-Kosten künftig anteilig zwischen Mietern und Vermieter aufgeteilt. Die prozentuale Kostenbeteiligung der Vermieter und Mieter ist an den jährlichen CO2-Ausstoß in Kilogramm des vermieteten Gebäudes pro m² Wohnfläche geknüpft. Je höher der CO2-Ausstoß des jeweiligen Gebäudes, desto größer wird der zu tragende Kostenanteil für den Vermieter.